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Klimaprojekt Sonnenkraft

Aktuelles Projekt: Grassau 2

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit großem Interesse verfolgten Sie die Einwohnerversammlung am 19.11.2021 im Dorfgemeinschaftshaus Grassau. Viele Fragen zu unserer geplanten Photovoltaikanlage konnten bereits an diesem Abend geklärt werden.

Für weitere Fragen stellen wir Ihnen hier, wie in der Sitzung zugesagt, eine Plattform zur Verfügung, mit der wir in Kontakt bleiben und hoffentlich alle Unklarheiten beseitigen können.

 

Schauen Sie sich folgenden Link an, wenn Sie mehr über naturverträgliche Solarparks wissen wollen:

www.sonne-sammeln.de

Stellen Sie Ihre Frage, wir antworten Ihnen sehr gerne

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Herzlichen Dank für Ihr Interesse! Eingehende Fragen sammeln wir und beantworten sie regelmäßig in unserer Antwortensammlung.

Sie haben uns zum Projekt Grassau 2 gefragt. Lesen Sie hier unsere Antworten.

(Antworten auf allgemeine Fragen finden Sie weiter unten.)

Hier erscheinen in Kürze unsere Antworten auf Ihre Fragen zum Projekt Grassau 2

Bebauungsplan Grassau-2

Aktueller Status

Grundlagenermittlung

Flächenanalyse ist abgeschlossen

Eigentümerabstimmung ist erfolgt

Vorstellung Gemeinde hat stattgefunden

Bauleitverfahren

Aufstellungsbeschluss liegt vor

Artenerfassung

1. Trägerbeteiligung

2. Trägerbeteiligung

Satzungsbeschluss

Realisierung

Anlagenplanung

Bauantrag

Netzanschluss

Bauausführung

Sie haben uns allgemeine Fragen zu unseren Photovoltaikprojekten gestellt. Lesen Sie hier unsere Antworten.

  • Eine Gemeindeabgabe wird rechtssicher über einen Vertrag in der gesamten Laufzeit der Anlage (mind. 25 Jahre) zugesichert. Wir haben keinen Einfluss auf die Verteilung der Gemeindeabgabe.
  • Die Verteilung der Einnahmen durch die von uns entrichtete Gewerbesteuer für die PV-Anlagen erfolgt durch die Stadt bzw. Gemeinde. Wir haben darauf keinen Einfluss.
  • Für jedes Projekt prüfen wir verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten (z.B. Bürgerstrom, Bürgerbeteiligung).
  • Durch die Beauftragung regional ansässiger Firmen für z.B. Grünpflege, Brunnenbau, Baumaterialien usw., leisten wir einen zusätzlichen Beitrag zur Stärkung der Region.
  • Nein, da wir uns auf Flächen mit niedrigen Bodenzahlen konzentrieren.
  • Die Photovoltaikanlage läuft ohne Einsatz von Pestiziden, Herbiziden und Fungiziden. Der Boden kann sich von der Intensiven Landwirtschaft erholen/regenerieren.
  • Die Modultische haben eine Höhe von ca. 0,8 bis 2,5 m.
  • Flora und Fauna können sich unter und zwischen den Modulreihen entwickeln.
  • Bepflanzungsmaßnahmen ergeben sich aus dem notwendigen Umweltbericht zur Planung der PV-Anlagen, zusätzlich werden weitere und individuelle Maßnahmen jeweils geprüft.
  • Anforderungen, die im Planungsverfahren definiert werden, werden umgesetzt.
  • Die Anlage wird, wenn möglich, mit einer Hecke umgeben, bzw. ist sie durch die bestehende Bepflanzung kaum einsehbar. Der Sonnenpark fügt sich mit diesen Landschaftselementen unauffällig in die Landschaft ein.
  • Wir halten uns an die Selbstverpflichtung der „Guten Planung von PV-Freilandanlagen“ des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE).
  • Bisher ist das Gelände durch intensive Landwirtschaft geprägt.
  • Der Zweck der Photovoltaikanlage ist es, Licht einzufangen und nicht zu reflektieren. Daher wird nur ein sehr kleiner Teil reflektiert.
  • Es kommen entspiegelte Module zum Einsatz.
  • Umlaufende Hecken/Bepflanzungen verhindern Blendwirkungen.
  • Die nächste Wohnbebauung ist in ausreichender Entfernung gelegen.
  • Ein Blendgutachten kann Auskunft geben, über die tatsächlich zu erwartenden Blendwirkungen und wird im Rahmen des Bauleitverfahrens erstellt. Wir überschreiten gesetzlich geregelte Richtwerte nicht, andernfalls werden erforderliche Maßnahmen zur Blendungsvermeidung umgesetzt.
  • Emissionsgrenzen sind gesetzlich definiert und werden von uns eingehalten.
  • Anlagenteile welche Geräusche erzeugen (z. B. Trafostation) befinden sich innerhalb der Anlage, mit einem ausreichenden Abstand zum Zaun. Am Zaun sind keine Emissionen/Geräusche messbar.
  • Lärm ist ggf. nur in der Bauphase zu erwarten.
  • Nein, die Gestelle werden in den Boden gerammt, nur deren Querschnitt versiegelt den Boden (<1%).
  • Das Wasser läuft von den Modulen ab und versickert im Boden.
  • Unter und zwischen den Modulreihen entsteht Bewuchs/Begrünung der Anlage. Es bildet sich eine artenreiche Flora und Fauna (Biodiversität), die maximal. 2x jährlich gemäht wird.
  • Es erfolgt die Planung einer ausreichenden Anzahl von Löschbrunnen, die auch für einen evtl. Waldbrand genutzt werden können.
  • Die Anlage ist stets für die Feuerwehr befahrbar und sie kann das Gelände auch umfahren.
  • Die Feuerwehr erhält eine Schulung über die Verfahrensweise zum Löscheinsatz im Solarpark.
  • Eine Photovoltaikanlage ist komplett recycelbar und wird nach Ende der Laufzeit zurück gebaut.
  • Bei einem Rückbau erfolgt die Rohstoffgewinnung gemäß der Richtlinie für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie 2012/19/EU), u.a. Gestelle aus Aluminium und Solarmodule werden recycelt.
  • Beim Bau einer Photovoltaikanlage erfolgt die Hinterlegung einer Rückbaubürgschaft entsprechend der Anforderungen in den Bundesländern.
  • Im laufenden Planungsverfahren erfolgt eine Artenerfassung, zu der wir verpflichtet sind. Aus dieser werden dann die sich ergebenden Maßnahmen umgesetzt.
  • Dachflächen stehen nicht in dem benötigten Ausmaß zur Verfügung, um die Energiewende im notwendigen Umfang zu realisieren.
  • Dachanlagen werden zumeist von privaten Personen gebaut, um den Strombezug zu minimieren und Energiekosten zu senken.
  • Dachanlagen können über lokale Dienstleister realisiert werden.

Sie haben noch weitere Fragen? Schreiben Sie uns!

Perspektivwechsel? Unsere Angebote sind hier: https://www.asg-solar.de/karriere/