Eine Gemeindeabgabe wird rechtssicher über einen Vertrag in der gesamten Laufzeit der Anlage (mind. 25 Jahre) zugesichert. Wir haben keinen Einfluss auf die Verteilung der Gemeindeabgabe.
Die Verteilung der Einnahmen durch die von uns entrichtete Gewerbesteuer für die PV-Anlagen erfolgt durch die Stadt bzw. Gemeinde. Wir haben darauf keinen Einfluss.
Für jedes Projekt prüfen wir verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten (z.B. Bürgerstrom, Bürgerbeteiligung).
Durch die Beauftragung regional ansässiger Firmen für z.B. Grünpflege, Brunnenbau, Baumaterialien usw., leisten wir einen zusätzlichen Beitrag zur Stärkung der Region.