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  • Eine Gemeindeabgabe wird rechtssicher über einen Vertrag in der gesamten Laufzeit der Anlage (mind. 25 Jahre) zugesichert. Wir haben keinen Einfluss auf die Verteilung der Gemeindeabgabe.
  • Die Verteilung der Einnahmen durch die von uns entrichtete Gewerbesteuer für die PV-Anlagen erfolgt durch die Stadt bzw. Gemeinde. Wir haben darauf keinen Einfluss.
  • Für jedes Projekt prüfen wir verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten (z.B. Bürgerstrom, Bürgerbeteiligung).
  • Durch die Beauftragung regional ansässiger Firmen für z.B. Grünpflege, Brunnenbau, Baumaterialien usw., leisten wir einen zusätzlichen Beitrag zur Stärkung der Region.