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  • Der Zweck der Photovoltaikanlage ist es, Licht einzufangen und nicht zu reflektieren. Daher wird nur ein sehr kleiner Teil reflektiert.
  • Es kommen entspiegelte Module zum Einsatz.
  • Umlaufende Hecken/Bepflanzungen verhindern Blendwirkungen.
  • Die nächste Wohnbebauung ist in ausreichender Entfernung gelegen.
  • Ein Blendgutachten kann Auskunft geben, über die tatsächlich zu erwartenden Blendwirkungen und wird im Rahmen des Bauleitverfahrens erstellt. Wir überschreiten gesetzlich geregelte Richtwerte nicht, andernfalls werden erforderliche Maßnahmen zur Blendungsvermeidung umgesetzt.